AGB & Hausregeln
AGB Hotelaufnahmevertrag als PDF
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss, -partner
2.1 Vertragspartner sind die Villa Gminder Hotel GmbH, Poststraße 1–3, 88048 Friedrichshafen, als Betreiberin des Seegut Zeppelin, Ziegelstraße 5, 88048 Friedrichshafen (nachfolgend „Hotel“), und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig buchen“ zustande.
2.2 Bei Buchungen per Telefon oder E-Mail kommt der Vertrag mit der Buchungsbestätigung des Hotels in Textform zustande. Diese Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vorab übermittelt oder als Link zugänglich gemacht.
2.3 Bei Hotelaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz geschlossen werden (zum Beispiel online, telefonisch oder per E-Mail), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB). Es gelten ausschließlich die vereinbarten Rücktrittsbedingungen.
2.4 Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern er dies gegenüber dem Hotel gesondert erklärt hat, zum Beispiel durch eine Kostenübernahmeerklärung.
3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Gästeabgabe der Stadt Friedrichshafen.
3.4 Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.5 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung, vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung, binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Höhe und Fälligkeit ergeben sich aus der gebuchten Rate oder werden im Vertrag in Textform vereinbart. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln oder teilweiser Nichterfüllung der Leistungen des Hotels aus demselben Vertrag.
3.10 Rechnungen übermittelt das Hotel elektronisch, an Verbraucher per E-Mail, an Unternehmer im jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Format. Der Kunde ist damit einverstanden.
3.11 Wünscht der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer, bedarf dies der Zustimmung des Hotels in Textform. Das Hotel kann die Zustimmung von einer Anpassung des Preises abhängig machen.
3.12 Bei Aufenthalten ab sieben Nächten kann das Hotel Zwischenrechnungen stellen. Soweit nicht Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, sind sie mit Zugang fällig.
4. Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Kunden, Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels („No Show“)
4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Arrangements und 70 % für Halbpensionsarrangements zu zahlen. Halbpension im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn für jeden Aufenthaltstag Frühstück und Abendessen im Preis enthalten sind. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4 Bei Raten, die bei der Buchung ausdrücklich als nicht stornierbar und nicht erstattbar gekennzeichnet sind und für die der Kunde gegen einen gegenüber der flexiblen Rate reduzierten Preis den Gesamtbetrag bei Buchung zahlt, ist ein Rücktritt ausgeschlossen. Der Preisvorteil ist die Gegenleistung für den Verzicht auf das Rücktrittsrecht; die Vorauszahlung wird nicht erstattet. Vermietet das Hotel das Zimmer anderweitig, erstattet es die daraus erzielten Einnahmen.
4.5 Für Aufenthalte während Messen und Veranstaltungen in Friedrichshafen und der Region sowie an Feiertagen und in Ferienzeiten, insbesondere an Ostern, Pfingsten, Weihnachten und zum Jahreswechsel, kann das Hotel längere Fristen für den kostenfreien Rücktritt vereinbaren. Maßgeblich ist die bei der Buchung genannte Frist. Die Pauschalen nach Ziffer 4.3 bleiben unverändert.
4.6 Bei Buchungen über Buchungsportale oder Reisevermittler gelten für Rücktritt und Zahlung vorrangig die dort vereinbarten Bedingungen der gebuchten Rate. Diese Geschäftsbedingungen gelten ergänzend, soweit sie einbezogen wurden.
4.7 Reist der Kunde nicht an oder vorzeitig ab oder nimmt er vereinbarte Leistungen, etwa Mahlzeiten eines Arrangements, nicht in Anspruch, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises für den gesamten gebuchten Aufenthalt verpflichtet. Ziffer 4.3 gilt entsprechend.
4.8 Buchungen ab sechs Zimmern gelten als Gruppenbuchung. Für sie gelten vorrangig die im Gruppenvertrag vereinbarten Bedingungen, insbesondere zu Optionsfristen, Anzahlungen, Namenslisten und Teilstornierungen. Ist dort nichts anderes vereinbart, übermittelt der Kunde dem Hotel spätestens 14 Tage vor Anreise eine Namensliste. Bis 30 Tage vor Anreise kann er die Zahl der gebuchten Zimmer kostenfrei um bis zu 10 % reduzieren. Für danach stornierte Zimmer gilt Ziffer 4.3.
5. Rücktritt des Hotels
5.1 Wurde bei Gruppenbuchungen (Ziffer 4.8) oder bei Optionen vereinbart, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet bzw. nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 4.3 gilt in diesem Fall entsprechend.
6. Zimmerbereitstellung, Belegung, An- und Abreise
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6.4 Ist keine spätere Ankunft vereinbart und die Buchung nicht durch Vorauszahlung oder Kreditkarte garantiert, kann das Hotel die Zimmer ab 18:00 Uhr des Anreisetages anderweitig vergeben. Garantierte Buchungen hält das Hotel bis zum Folgetag, 11:00 Uhr, bereit.
6.5 Kann das Hotel ein gebuchtes Zimmer ausnahmsweise nicht bereitstellen, etwa wegen Überbuchung oder einer technischen Störung, stellt es dem Kunden eine mindestens gleichwertige Unterkunft zur Verfügung, vorrangig im Hotel Maier, Poststraße 1–3, 88048 Friedrichshafen, oder in einem Hotel gleicher Kategorie in der Nähe. Mehrkosten der Unterkunft und den Transfer trägt das Hotel. Ist die Umquartierung dem Kunden nicht zumutbar, kann er vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
6.6 Die Zimmer dürfen nur von den angemeldeten Gästen und höchstens bis zur für die Zimmerkategorie zulässigen Belegung genutzt werden. Sollen weitere Personen übernachten, sind sie vorher an der Rezeption anzumelden. Das Hotel berechnet dafür den jeweils gültigen Preis für eine weitere Person. Besucher, die nicht als Gäste angemeldet sind, dürfen im Zimmer nicht übernachten.
6.7 Der Kunde macht bei der Anreise, auch im Rahmen des digitalen Check-ins, die Angaben, die nach dem Bundesmeldegesetz und der Satzung über die Gästeabgabe der Stadt Friedrichshafen erforderlich sind. Ausländische Gäste legen dabei ein gültiges Identitätsdokument vor. Solange gesetzlich vorgeschriebene Angaben fehlen, kann das Hotel die Übergabe des Zimmers verweigern.
7. Hausregeln
7.1 Haustiere sind im Seegut Zeppelin nicht gestattet. Ausgenommen sind Assistenzhunde im Sinne des § 12e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Wir bitten, sie bei der Buchung anzumelden.
7.2 Das Seegut Zeppelin ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen, einschließlich E-Zigaretten und vergleichbarer Erzeugnisse, ist in allen Gebäuden, Zimmern und öffentlichen Bereichen sowie auf allen Balkonen und Zimmerterrassen und aus den Fenstern untersagt. Gestattet ist es ausschließlich an den zwei ausgewiesenen Raucherplätzen. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
7.3 Wer schuldhaft gegen Ziffer 7.2 verstößt, hat die Kosten der Sonderreinigung zu tragen; das Hotel berechnet hierfür pauschal 250 €. Kann das Zimmer infolge des Verstoßes nicht vermietet werden, ersetzt der Kunde zusätzlich den entgangenen Übernachtungspreis für die betroffenen Nächte. Löst der Verstoß einen Brandalarm oder einen Feuerwehreinsatz aus, trägt er sämtliche dadurch entstehenden Kosten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.4 Das Laden und Abstellen von Akkus von E-Bikes, Pedelecs, E-Scootern und vergleichbaren Fahrzeugen in den Zimmern ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet. Akkus können im Fahrradkeller von Haus Isabella geladen werden, Elektroautos an den Ladestationen in der Tiefgarage.
7.5 Der Kunde haftet für die Beschädigung oder den Verlust von Einrichtung und Inventar, die er, seine Mitreisenden oder Besucher schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für nicht zurückgegebene Gegenstände berechnet das Hotel den Wiederbeschaffungswert.
7.6 Ergänzend gelten die Hausregeln des Seegut Zeppelin, einschließlich der Regeln für Garten-Spa, Sauna und Seeufer, in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Sie sind unter www.kapakart.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ und an der Rezeption einsehbar.
8. Haftung des Hotels
8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 8 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Ansprüche erlöschen, wenn der Kunde den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntnis dem Hotel anzeigt (§ 703 BGB).
8.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tiefgarage oder auf den oberirdischen Stellplätzen, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4. Ergänzend gilt die Parkordnung (Benutzungs- und Betriebsordnung der Tiefgarage und der oberirdischen Stellplätze), die an den Einfahrten aushängt und unter www.kapakart.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/ einsehbar ist.
8.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
8.5 Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 8.1, Sätze 1 bis 4.
8.6 Liegengebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage und auf Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt sie sechs Monate auf. Danach werden Sachen mit erkennbarem Wert dem Fundbüro der Stadt Friedrichshafen übergeben, andere Sachen verwertet oder entsorgt. Verderbliche Waren und Hygieneartikel werden nicht aufbewahrt.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
9.2 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Friedrichshafen. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
9.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
9.4 Hinweis gemäß § 36 VSBG: Die Villa Gminder Hotel GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
9.6 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung unter www.kapakart.com/datenschutz/.
Stand: Oktober 2026
- Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- Vertragsabschluss, -partner, Haftung
- Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.
- Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
- Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
- Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.
- Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern.
Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. - Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
- Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
- In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
- Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
- Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
- Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
- Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.
- Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
- Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und 4.6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
- Tritt der Kunde erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß 4.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer 3.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer 3.3, 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Verzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
- Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
- Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
- Rücktritt des Hotels
- Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
- Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.
- Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffern 4.3 bis 4.6 gelten in diesem Fall entsprechend.
- Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 5.2 oder 5.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffern 4.3 bis 4.6 gelten in diesem Fall entsprechend.
- Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
- Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.
- Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
- Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
- Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
- Technische Einrichtungen, Anschlüsse und sonstige Ausstattungen
- Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei. - Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
- Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
- Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
- Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
- Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
- Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
- Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
- Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
- Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
- Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
- Haftung des Kunden für Schäden
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
- Das Hotel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.
- Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
- Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Friedrichshafen. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
- Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Hinweis gemäß § 36 VSBG: Villa Gminder Hotel GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
AGB Tischreservierungen als PDF
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für Tischreservierungen im Restaurant Pinus im Seegut Zeppelin, betrieben durch die Villa Gminder Hotel GmbH, Poststraße 1–3, 88048 Friedrichshafen.
1.2 Für Gesellschaften ab 20 Personen und für Exklusivbuchungen gelten unsere Veranstaltungsbedingungen.
2. Reservierung
2.1 Die Reservierung wird mit unserer Bestätigung in Textform verbindlich.
2.2 Online nehmen wir Reservierungen bis acht Personen an. Ab neun Personen reservieren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail.
2.3 Ab sechs Personen benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse, damit Sie unsere Bestätigung und Erinnerung erhalten.
3. Kostenfreie Stornierung
3.1 Sie können Ihre Reservierung kostenfrei stornieren oder die Personenzahl ändern:
- bis acht Personen: bis 6 Stunden vor dem reservierten Zeitpunkt,
- ab neun Personen: bis 48 Stunden vor dem reservierten Zeitpunkt,
- bei Menüvereinbarungen, an Feiertagen und zu Sonderveranstaltungen: bis 72 Stunden vor dem reservierten Zeitpunkt.
Die Absage ist über den Link in Ihrer Bestätigung, per E-Mail oder telefonisch möglich. Bei Menüvereinbarungen, an Feiertagen und zu Sonderveranstaltungen ist die Absage nur in Textform möglich, also über den Link in Ihrer Bestätigung oder per E-Mail. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei uns an.
Für Sonderveranstaltungen gilt die bei der Buchung genannte Frist, wenn sie von den Fristen nach Satz 1 abweicht.
3.2 Bitte sagen Sie uns auch kurzfristig ab, wenn Sie nicht kommen können. So können wir den Tisch anderen Gästen geben.
4. Menüvereinbarungen, Feiertage und Sonderveranstaltungen
4.1 Sagen Sie eine Reservierung mit Menüvereinbarung, an einem Feiertag oder zu einer Sonderveranstaltung nicht rechtzeitig nach Ziffer 3.1 ab oder erscheinen Sie nicht, verlangen wir einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 80 % des vereinbarten Preises je angemeldetem Gast. Vereinbarte Getränke, zum Beispiel eine Weinbegleitung, sind Teil des vereinbarten Preises.
4.2 Es entstehen keine Kosten, soweit wir die Plätze anderweitig vergeben können.
4.3 Erscheint Ihre Gesellschaft und fehlen einzelne Gäste, berechnen wir nichts. Fehlen mehr als drei der angemeldeten Gäste, berechnen wir nur die darüber hinausgehenden.
4.4 Ihnen steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.5 In Krankheits- und Notfällen verzichten wir auf die Berechnung. Eine kurze Nachricht genügt.
4.6 Für diese Reservierungen können wir die Hinterlegung einer Kreditkarte oder eine Vorauszahlung verlangen. Die hinterlegte Karte wird bei der Reservierung nicht belastet und dient nur der Absicherung eines Anspruchs nach Ziffer 4.1. Eine Vorauszahlung wird auf die Rechnung angerechnet.
4.7 Bei Sonderveranstaltungen mit Vorverkauf ist der Preis bei der Buchung fällig. Bei einer Absage innerhalb der Frist nach Ziffer 3.1 erstatten wir den vollen Betrag, danach 20 %. Die Übertragung Ihrer Buchung auf eine andere Person ist jederzeit möglich.
5. Verspätung
Wir halten Ihren Tisch 15 Minuten über den reservierten Zeitpunkt hinaus für Sie frei. Erreicht uns bis dahin keine Nachricht, können wir den Tisch anderweitig vergeben. Wenn Sie uns kurz Bescheid geben, halten wir ihn gern länger.
6. Allergien und Unverträglichkeiten
Bitte nennen Sie uns Allergien und Unverträglichkeiten bei der Reservierung. Bei Menüvereinbarungen und Sonderveranstaltungen benötigen wir sie spätestens 72 Stunden vorher.
7. Datenschutz und Schlussbestimmungen
7.1 Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.kapakart.com/datenschutz/.
7.2 Es gilt deutsches Recht.
7.3 Hinweis gemäß § 36 VSBG: Die Villa Gminder Hotel GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
7.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: Oktober 2026
Willkommen im Seegut Zeppelin. Damit sich alle Gäste bei uns wohlfühlen, bitten wir Sie um Beachtung der folgenden Regeln. Sie ergänzen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Fragen ist unser Team an der Rezeption jederzeit für Sie da.
1. Allgemeines
1.1 Diese Hausregeln gelten auf dem gesamten Gelände des Seegut Zeppelin, in allen Gebäuden, im Restaurant Pinus, im Garten, am Seeufer, im Garten-Spa und im Fitnessraum. Sie gelten für Hotelgäste ebenso wie für Besucher.
1.2 Den Anweisungen unserer Mitarbeitenden ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus.
1.3 Bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese Hausregeln kann das Hotel die Nutzung einzelner Bereiche untersagen oder den Aufenthalt beenden. Die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
2. Anreise, Abreise und Schlüsselkarte
2.1 Ihr Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag bitten wir Sie, das Zimmer bis 11:00 Uhr freizugeben. Ihr Gepäck bewahren wir vor dem Check-in und nach dem Check-out gerne an der Rezeption für Sie auf.
2.2 Bitte führen Sie Ihre Schlüsselkarte stets bei sich. Muss unser Team Sie außerhalb der Rezeptionszeiten ins Haus oder ins Zimmer lassen, weil die Schlüsselkarte vergessen oder verloren wurde, berechnen wir für den Personaleinsatz eine Servicepauschale von 75 €.
2.3 Die Zimmer dürfen nur von den angemeldeten Gästen genutzt werden. Übernachtungsgäste, die nicht angemeldet sind, sind nicht gestattet.
3. Ruhezeiten
3.1 Von 22:00 bis 7:00 Uhr gilt im gesamten Haus und im Außenbereich Nachtruhe. Bitte nehmen Sie in dieser Zeit besonders Rücksicht auf andere Gäste und die Nachbarschaft.
3.2 Musikboxen und andere elektronisch verstärkte Musik sind im Garten und am Seeufer ganztägig nicht gestattet.
3.3 Feiern und Zusammenkünfte in den Zimmern sind nicht gestattet. Für private Anlässe beraten wir Sie gerne zu unseren Veranstaltungsmöglichkeiten.
4. Rauchen
4.1 Das Seegut Zeppelin ist ein Nichtraucherhaus. Geraucht werden darf ausschließlich an den zwei ausgewiesenen Raucherplätzen: vor der Villa Gminder und vor dem Haus Ferdinand am Rondell.
4.2 In allen Gebäuden und Zimmern, auf Balkonen und Terrassen, aus den Fenstern, im Garten, am Seeufer und im Garten-Spa ist das Rauchen nicht gestattet. Dies gilt auch für E-Zigaretten und vergleichbare Erzeugnisse. Der Konsum von Cannabis ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
4.3 Bei Verstößen berechnen wir die Kosten der Sonderreinigung sowie gegebenenfalls Mietausfall und Kosten eines Feuerwehreinsatzes nach Ziffer 7.3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Im Zimmer
5.1 Aus Brandschutzgründen dürfen Akkus von E-Bikes, E-Scootern und vergleichbaren Geräten in den Zimmern weder geladen noch abgestellt werden. Zum Laden steht Ihnen der Fahrradkeller in der Tiefgarage von Haus Isabella zur Verfügung.
5.2 Kerzen, Räucherwerk und offenes Feuer sind in den Zimmern und in allen Gebäuden nicht gestattet. Rauchmelder dürfen nicht abgedeckt oder verändert werden.
5.3 Eigene Geräte zum Kochen oder Heizen, etwa Kochplatten, Tauchsieder oder Heizlüfter, dürfen nicht benutzt werden.
5.4 Für Seeufer und Garten-Spa nehmen Sie bitte die Badetücher und Bademäntel aus Ihrem Zimmer mit.
5.5 Haustiere sind im Seegut Zeppelin nicht gestattet. Assistenzhunde sind willkommen. Bitte melden Sie sie bei der Buchung an und legen Sie den Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vorab, spätestens bei der Anreise, vor.
5.6 Wertsachen bewahren Sie am besten im Zimmersafe auf.
6. Restaurant und öffentliche Bereiche
6.1 Badekleidung ist im Restaurant Pinus und auf der Terrasse nicht gestattet.
6.2 Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in der Lobby, im Restaurant Pinus, an der Bar sowie im Garten und am Seeufer nicht verzehrt werden.
6.3 Kinder dürfen sich in allen Bereichen des Hauses und auf dem Gelände nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder einer anderen Aufsichtsperson aufhalten.
7. Garten und Seeufer
7.1 Garten und Seeufer stehen ausschließlich unseren Hotelgästen zur Verfügung.
7.2 Baden auf eigene Gefahr. Es gibt keine Badeaufsicht. Kinder dürfen sich nur unter Aufsicht ihrer Eltern oder einer anderen Aufsichtsperson am Ufer und im Wasser aufhalten.
7.3 Die Freitreppe zum See kann bei Nässe und durch Bewuchs rutschig sein. Bitte gehen Sie dort besonders vorsichtig.
7.4 Die Umkleidehäuschen stehen allen Gästen zur Verfügung. Bitte reservieren Sie Liegen nicht mit Handtüchern oder Gegenständen, wenn Sie sie nicht nutzen.
7.5 Das Seegut Zeppelin liegt im Landschaftsschutzgebiet. Zum Schutz des Ufers und der Natur haben wir mit dem BUND vereinbart, dass vom Hotelgelände aus keine SUPs oder motorisierten Boote und auch keine anderen Wasserfahrzeuge eingesetzt oder angelandet werden dürfen. Ausgenommen sind die Boote, die das Hotel verleiht.
7.6 Grillen und offenes Feuer sind Gästen im Garten und am Seeufer nicht gestattet. Ausgenommen sind Feuerschalen, die das Hotel aufstellt und betreut. Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle wieder mit.
8. Garten-Spa und Sauna
8.1 Das Garten-Spa mit finnischer Sauna, Sanarium und Ruheraum steht unseren Hotelgästen ab 16 Jahren zur Verfügung. Die aktuellen Öffnungszeiten erfahren Sie an der Rezeption und in der digitalen Gästemappe.
8.2 Sauna und Sanarium sind textilfrei. Bitte duschen Sie vor dem Saunagang und legen Sie ein Handtuch unter.
8.3 Im Ruheraum bitten wir um Ruhe. Bitte telefonieren Sie im gesamten Spa nicht und schalten Sie Ihr Mobiltelefon stumm. Fotografieren und Filmen ist im Spa nicht gestattet.
8.4 Speisen und Getränke in Glasbehältnissen dürfen nicht ins Spa mitgebracht werden.
8.5 Bitte nutzen Sie Sauna und Sanarium nur, wenn Sie sich gesundheitlich dazu in der Lage fühlen. Im Zweifel fragen Sie vorab Ihren Arzt.
8.6 Bitte kommen Sie zu Anwendungen und Massagen etwa zehn Minuten vor Ihrem Termin. Informieren Sie uns vorab über gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder eine Schwangerschaft, damit wir die Behandlung darauf abstimmen können.
8.7 Anwendungen und Massagen können Sie bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei ändern oder absagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen berechnen wir den vollen Preis der Anwendung. Ihnen steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend.
9. Fitnessraum
9.1 Der Fitnessraum ist rund um die Uhr geöffnet und steht Hotelgästen ab 16 Jahren zur Verfügung.
9.2 Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Bitte verwenden Sie die Geräte nur bestimmungsgemäß, tragen Sie saubere Sportschuhe, legen Sie ein Handtuch unter und reinigen Sie die Geräte nach der Benutzung. Defekte melden Sie bitte an der Rezeption.
10. Fotos, Film und Drohnen
10.1 Private Erinnerungsfotos sind außerhalb des Spa willkommen. Bitte achten Sie dabei auf die Privatsphäre anderer Gäste.
10.2 Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen, auch für Social Media im Rahmen von Kooperationen, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
10.3 Das Starten, Landen und Steuern von Drohnen auf dem Hotelgelände, im Garten und am Seeufer ist nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung des Hotels gestattet. Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen vorliegen und dem Hotel vorab nachgewiesen werden. Wegen luftrechtlicher und behördlicher Beschränkungen in diesem Bereich erteilen wir die Zustimmung nur im Einzelfall. Drohnenflüge ohne Zustimmung können unsere Mitarbeitenden sofort unterbinden. Verstöße melden wir den zuständigen Behörden. Für Aufnahmen bei Veranstaltungen vermitteln wir Ihnen gerne einen Drohnenpiloten, der über alle Genehmigungen verfügt.
11. WLAN
11.1 Das WLAN steht Ihnen kostenfrei zur Verfügung. Bitte nutzen Sie es nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Eine jederzeitige Verfügbarkeit oder eine bestimmte Geschwindigkeit können wir nicht gewährleisten.
12. Sicherheit
12.1 Bitte machen Sie sich mit dem Fluchtwegplan in Ihrem Zimmer vertraut. Im Brandfall oder bei Alarm verlassen Sie das Gebäude über die gekennzeichneten Fluchtwege. Benutzen Sie keine Aufzüge und folgen Sie den Anweisungen unserer Mitarbeitenden und der Einsatzkräfte.
12.2 Fluchtwege, Flure und Treppenhäuser sind freizuhalten.
13. Haftung, Fundsachen
13.1 Die Haftung des Hotels, auch für die Nutzung von Seeufer, Garten-Spa und Fitnessraum sowie für aufbewahrtes Gepäck, richtet sich nach Ziffer 8 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
13.2 Für liegengebliebene Sachen gilt Ziffer 8.6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bewahren sie sechs Monate für Sie auf.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir wünschen Ihnen einen wunderbaren Aufenthalt.
Stand: Oktober 2026
1. Betreiberin, Geltungsbereich
1.1 Betreiberin der Parkierungsanlage ist die Villa Gminder Hotel GmbH, Poststraße 1–3, 88048 Friedrichshafen (nachfolgend „Betreiberin“). Die Parkierungsanlage umfasst die Tiefgarage und die oberirdischen Stellplätze des Seegut Zeppelin, Ziegelstraße 5, 88048 Friedrichshafen.
1.2 Diese Ordnung gilt für alle Nutzer der Parkierungsanlage, für Hotel- und Restaurantgäste ebenso wie für externe Besucher. Für Hotelgäste gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag.
1.3 Diese Ordnung und die Entgeltordnung hängen an den Einfahrten aus. Sie sind außerdem über den dort angebrachten QR-Code und unter www.kapakart.com abrufbar.
2. Vertragsschluss, Parkberechtigung
2.1 Mit dem Einfahren in die Parkierungsanlage kommt zwischen der Betreiberin und dem Nutzer ein Mietvertrag über einen Stellplatz zustande. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz oder auf einen freien Stellplatz besteht nicht. Ein Bewachungs- oder Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande.
2.2 Abgestellt werden dürfen nur zugelassene und haftpflichtversicherte Kraftfahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen und gültiger Prüfplakette. In der Tiefgarage sind Fahrzeuge bis zu einer Höhe von 2,10 m zugelassen. Wohnmobile, Wohnwagen, Lastkraftwagen und Fahrzeuge mit Anhänger dürfen nicht abgestellt werden.
2.3 Besonders gekennzeichnete Stellplätze, etwa Ladeplätze für Elektrofahrzeuge, Stellplätze für Menschen mit Behinderung oder reservierte Stellplätze, dürfen nur zu dem ausgewiesenen Zweck und nur von Berechtigten genutzt werden.
3. Öffnungszeiten
Die Parkierungsanlage ist in der Regel durchgehend geöffnet. Die Betreiberin kann die Anlage oder Teile davon aus sachlichem Grund vorübergehend sperren, etwa für Wartung, Reinigung, Winterdienst oder Veranstaltungen. Sperrungen werden, soweit möglich, vorher an den Einfahrten angekündigt.
4. Parkentgelt und Bezahlung
4.1 Das Parkentgelt richtet sich nach der an den Einfahrten und am Parkautomaten ausgehängten Entgeltordnung. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bleiben möglich.
4.2 Das Parkentgelt ist vor der Ausfahrt bargeldlos zu bezahlen, vorzugsweise über den QR-Code, alternativ am Parkautomaten. Die Schranke öffnet nach erfolgter Bezahlung. Öffnen Mitarbeitende die Schranke ausnahmsweise ohne vorherige Bezahlung, bleibt die Pflicht zur Zahlung des Parkentgelts bestehen.
4.3 Hotelgäste können das Parkentgelt wahlweise vor der Ausfahrt nach Ziffer 4.2 oder über die Zimmerrechnung bezahlen. Für die Tagespauschale für Hotelgäste ist das Kennzeichen an der Rezeption zu hinterlegen. Erst danach ist die Ein- und Ausfahrt über die Tagespauschale freigeschaltet. Dasselbe gilt, wenn Parken in der gebuchten Rate enthalten ist.
4.4 Wird das Parkentgelt nicht vor der Ausfahrt bezahlt, fordert die Betreiberin es beim Nutzer oder beim Halter nach. Für Halterermittlung, Bearbeitung und Porto berechnet sie zusätzlich pauschal 30 €. Lässt sich die Parkdauer nicht feststellen, wird der Tageshöchstsatz der Entgeltordnung berechnet. Der Nutzer kann jeweils nachweisen, dass ein geringerer Betrag oder kein Aufwand entstanden ist.
5. Verhalten in der Parkierungsanlage
5.1 In der gesamten Anlage gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Es darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Fußgänger benutzen die ausgewiesenen Wege.
5.2 Fahrzeuge sind nur innerhalb der markierten Stellplätze abzustellen, ein Fahrzeug je Stellplatz, und so, dass das Ein- und Aussteigen auf den benachbarten Stellplätzen möglich bleibt. Fahrgassen, Ein- und Ausfahrten, Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Notausgänge sind stets freizuhalten.
5.3 Das Fahrzeug ist abzuschließen und gegen Wegrollen zu sichern. Wertgegenstände sind nicht im Fahrzeug zu lassen.
5.4 In der gesamten Anlage ist nicht gestattet:
- das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer in der Tiefgarage,
- das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank, undichten Leitungen oder auslaufenden Betriebsstoffen,
- das unnötige Laufenlassen von Motoren, Hupen und vermeidbarer Lärm,
- Reparaturen, Ölwechsel, das Waschen von Fahrzeugen und das Nachfüllen von Kraftstoff,
- das Lagern von Gegenständen, Kraftstoff oder brennbaren Stoffen außerhalb des Fahrzeugs,
- das Laden von Akkus von E-Bikes, E-Scootern und vergleichbaren Geräten außerhalb des Fahrradkellers in Haus Isabella,
- das Beschriften, Bemalen oder Beschädigen von Bauteilen, Einrichtungen und Bepflanzung,
- der Aufenthalt, der nicht dem Abstellen oder Abholen eines Fahrzeugs dient.
5.5 Kinder sind in der Parkierungsanlage zu beaufsichtigen.
5.6 Verunreinigungen, etwa durch auslaufende Betriebsstoffe, sind der Rezeption unverzüglich zu melden.
6. Laden von Elektrofahrzeugen
6.1 Ladeplätze dürfen nur während eines Ladevorgangs belegt werden. Nach Ende des Ladevorgangs ist das Fahrzeug innerhalb von 60 Minuten auf einen anderen Stellplatz umzustellen.
6.2 Für den Ladestrom gilt ein gesondertes Entgelt nach dem Aushang an der Ladesäule. Es dürfen nur geeignete, unbeschädigte Ladekabel verwendet werden, keine Verlängerungen oder Haushaltssteckdosen.
6.3 Ein Anspruch auf einen freien Ladepunkt oder eine bestimmte Ladeleistung besteht nicht.
7. Vertragsstrafe bei Parkverstößen
7.1 Wer schuldhaft
- Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Notausgänge, Ein- oder Ausfahrten zuparkt,
- andere Fahrzeuge zuparkt oder mehr als einen Stellplatz belegt,
- ohne Berechtigung einen Stellplatz für Menschen mit Behinderung oder einen reservierten Stellplatz belegt,
- einen Ladeplatz ohne Ladevorgang oder entgegen Ziffer 6.1 belegt,
zahlt je Verstoß eine Vertragsstrafe von 40 €. Die Vertragsstrafe wird auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch angerechnet.
7.2 Bei wiederholten oder schweren Verstößen kann die Betreiberin dem Nutzer die weitere Benutzung der Parkierungsanlage untersagen.
8. Entfernen von Fahrzeugen
8.1 Die Betreiberin kann Fahrzeuge auf Kosten des Verantwortlichen entfernen lassen, wenn sie
- Rettungswege, Feuerwehrzufahrten, Notausgänge, Ein- oder Ausfahrten versperren,
- andere Fahrzeuge an der Ein- oder Ausfahrt hindern,
- ohne Berechtigung auf einem Stellplatz für Menschen mit Behinderung oder einem reservierten Stellplatz stehen,
- erkennbar nicht betriebsbereit sind oder kein amtliches Kennzeichen tragen, oder
- eine Gefahr darstellen, etwa durch auslaufende Betriebsstoffe.
8.2 Der Verantwortliche trägt die angemessenen Kosten des Abschleppens und der Verwahrung. Gesetzliche Ansprüche der Betreiberin bleiben unberührt.
9. Kennzeichenerfassung und Datenschutz
9.1 An den Ein- und Ausfahrten erfasst ein Kamerasystem das Kennzeichen sowie Datum und Uhrzeit der Ein- und Ausfahrt. Die Daten dienen der Berechnung und Abrechnung des Parkentgelts und bei Nichtzahlung oder Verstößen der Durchsetzung der Ansprüche der Betreiberin. Das System betreibt die Scheidt & Bachmann GmbH im Auftrag der Betreiberin.
9.2 Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung des Mietvertrags). Bei Nichtzahlung oder Verstößen ist Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse der Betreiberin liegt in der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Zu diesem Zweck kann sie beim Kraftfahrt-Bundesamt die Halterdaten abfragen.
9.3 Nach bezahlter Ausfahrt werden die Daten nach 48 Stunden automatisch gelöscht. Bei Hotelgästen mit hinterlegtem Kennzeichen gilt dies nach Ende des Aufenthalts. Bei offenen Forderungen werden sie bis zu deren Erledigung gespeichert. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
9.4 Bei Hotelgästen gleicht die Betreiberin das Kennzeichen mit der Reservierung ab, soweit der Gast es hinterlegt hat.
9.5 Verantwortlich ist die Betreiberin. Weitere Informationen, auch zu den Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch, enthält die Datenschutzerklärung unter www.kapakart.com/datenschutz/.
10. Haftung der Betreiberin
10.1 Die Betreiberin übernimmt keine Bewachung der Fahrzeuge und keine Obhutspflicht.
10.2 Die Betreiberin haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragstypische Pflichten sind solche, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Betreiberin steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10.3 Für Schäden, die andere Nutzer oder Dritte verursachen, etwa durch Diebstahl oder Beschädigung, haftet die Betreiberin nur, wenn sie selbst eine Pflicht nach Ziffer 10.2 verletzt hat. Dasselbe gilt für Störungen der technischen Einrichtungen.
11. Haftung des Nutzers
Der Nutzer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden und Verunreinigungen, die er, seine Mitfahrer oder sein Fahrzeug an der Parkierungsanlage, ihren Einrichtungen oder an anderen Fahrzeugen verursachen.
12. Meldung von Schäden
12.1 Schäden am Fahrzeug, die während der Parkdauer entstanden sein sollen, melden Sie bitte möglichst vor dem Verlassen der Anlage an der Rezeption, spätestens unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform an post@kapakart.com. Nur so können wir die Ursache feststellen und gegebenenfalls den Verursacher ermitteln.
12.2 Beschwerden und Mängel an der Anlage nimmt die Rezeption entgegen, auch in Textform an post@kapakart.com.
12.3 Wer Schäden an der Parkierungsanlage, ihren Einrichtungen oder an anderen Fahrzeugen verursacht, meldet dies unverzüglich an der Rezeption.
13. Hausrecht
Die Mitarbeitenden der Betreiberin und von ihr Beauftragte üben das Hausrecht in der Parkierungsanlage aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Miete.
14.2 Es gilt deutsches Recht. Ist der Nutzer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Friedrichshafen.
14.3 Hinweis gemäß § 36 VSBG: Die Villa Gminder Hotel GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: Oktober 2026
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